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   OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 26 Sch 13/05   

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https://dejure.org/2005,8547
OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 26 Sch 13/05 (https://dejure.org/2005,8547)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.11.2005 - 26 Sch 13/05 (https://dejure.org/2005,8547)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. November 2005 - 26 Sch 13/05 (https://dejure.org/2005,8547)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1059 Abs 2 ZPO
    Gerichtliche Aufhebung eines Schiedsspruchs

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Art. 103 Abs. 1 GG § 1034 Abs. 2 ZPO, § 1042 Abs. 1 ZPO, § 1051 Abs. 3 ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 1d ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 2b ZPO, § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO § 810 BGB
    Bildung des Schiedsgerichts: - BenennungsverfahrenAufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren:- Schiedsspruch, inländisch; - AufhebungAufhebungsgründe Versagungsgründe: - nicht ordnungsgemäßes Verfahren, - ordre public; - rechtliches Gehör

  • Judicialis

    ZPO § 1059

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1059
    Schiedsverfahren: Zu den Aufhebungsgründen des § 1059 Abs. 2 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dreier-Schiedsgericht im Mehrparteienverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Aufhebung eines Teilschiedsspruches nach § 1059 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Auslegung einer Schiedsvereinbarung; Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) i.S. des§ 50 ZPO

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dreier-Schiedsgericht im Mehrparteienverfahren? (IBR 2006, 1509)

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2006, 219
  • SchiedsVZ 2007, 153
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 26 Sch 13/05
    Da der GbR seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 146, 341 ff eine eigene Rechtsfähigkeit zuerkannt wird, soweit sie als Außengesellschaft durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet, wird sie u. a. als allgemein parteifähig im Sinne des § 50 ZPO angesehen.
  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 124/95

    Schiedsfähigkeit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 26 Sch 13/05
    Zwar haben die Kläger zutreffend darauf hingewiesen, dass das Recht auf Ernennung eines eigenen Schiedsrichters ein prozessuales Grundrecht im Schiedsverfahren darstellt, welches nur dann eingeschränkt werden darf, wenn ein solcher Eingriff aus einer besonderen Rechtslage heraus gerechtfertigt ist (vgl. BGHZ 132, 278 ff; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kap. 10 Rz. 14).
  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01

    Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 26 Sch 13/05
    Ob das Schiedsgericht die maßgebliche Rechtsfrage materiell-rechtlich zutreffend beurteilt hat - der Auskunftsanspruch, der im Rahmen eines bestehenden oder eines abzuwickelnden Vertragsverhältnisses erhoben wird, setzt voraus, dass für den Leistungsanspruch oder die Einwendung, der bzw. die mit Hilfe der begehrten Information geltend gemacht werden soll, eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. BGH, NJW 2002, 3771; Palandt-Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 261 Rz. 10 m.w.N.) -, kann für die Frage der Verletzung des rechtlichen Gehörs dahingestellt bleiben.
  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 169/90

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 26 Sch 13/05
    Eine Verletzung des Gehörsanspruches liegt nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich überhaupt nicht zur Kenntnis genommen hat (vgl. BGH, NJW 1992, 2299; OLG Hamburg, OLGR 2000, 19, Schwab/Walter, a.a.O., Kap. 15 Rz. 2 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 17/08

    Aufhebung eines ausländischen Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen wesentliche

    Hieran hat sich nach der praktisch einhelligen, zutreffenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur durch das Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetz vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3224), mit dem der inländische ordre public in § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO neu geregelt wurde, inhaltlich nichts geändert (vgl. z. B.: OLG Saarbrücken OLGR 2007, 426, 427; OLG Frankfurt am Main SchiedsVZ 2006, 219, 223; OLG Dresden SchiedsVZ 2005, 210, 211; OLG Karlsruhe OLGR 2002, 94, 95; Hk-ZPO/Saenger, 2. Aufl., § 1059 Rn. 30; Kröll NJW 2007, 743, 748; Münch aaO § 1059 Rn. 41; Musielak/Voit, ZPO, 6. Aufl., § 1059 Rn. 29; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kap. 24, Rn. 37 f; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1059 Rn. 24 i.V.m. Anhang § 1061 Rn. 135; Zöller/Geimer, ZPO, 26. Aufl., § 1059 Rn. 55 ff; so auch zum "insolvenzrechtlichen" ordre public: BGH, Beschluss vom 18. September 2001 - IX ZB 51/00 - NJW 2002, 960, 961).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 4 Sch 4/15

    Gerichtliche Überprüfung eines Schiedsspruchs

    Eine Verletzung des Gehörsanspruchs liegt nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich überhaupt nicht zur Kenntnis genommen hat (BGH NJW 1992, 2299; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2005, 26 Sch 13/05, SchiedsVZ 2006, 220).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06

    Aufhebung eines Schiedsspruches wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Eine Verletzung des Gehörsanspruchs liegt nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich überhaupt nicht zur Kenntnis genommen hat (BGH, NJW 1992, 2299; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2005, 26 Sch 13/05, SchiedsVZ 2006, 220).
  • KG, 21.04.2008 - 20 SCHH 4/07

    Schiedsrichterliches Verfahren: Bildung eines Mehrparteienschiedsgerichts und

    Es ist daher eine Korrektur über § 1034 Abs. 2 ZPO in der Weise herbeizuführen, dass in den Fällen, in denen keine notwendige Streitgenossenschaft vorliegt und sich die Beteiligten -wie hier vorliegend- auf einer Seite in einem mehrseitigen Konflikt befinden und sich nicht auf einen Schiedsrichter einigen können, die Benennung beider Schiedsrichter durch das Gericht erfolgt (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2005 - 26 SCH 13/05-, SchiedsVZ 2006, 220; Schlosser a.a.O., § 1034 Rn 17; MünchKomm/Münch, ZPO, 2. Aufl., § 1035 Rn.35; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, Aufl., § 1035 Rn. 7; Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 1034 Rn. 17, 21; Musielak/Voit, ZPO, 5. Aufl., § 1035 Rn. 7; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Kap. 29, Rn. 2820).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2010 - 26 SchH 5/10
    Eine hiervon abweichende Bewertung ist auch nicht im Hinblick auf den Beschluss des Senates vom 24.112005 - 26 Sch 13/05 - geboten.
  • OLG Köln, 19.11.2010 - 19 Sch 7/10

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

    Dem zu Folge kann ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nur vorliegen, wenn das Schiedsgericht einen Beweisantrag gar nicht erst in Erwägung gezogen hat, weil es das zu Grunde liegende tatsächliche Vorbringen nicht als zu erwägenden und zu verbescheidenden Parteivortrag entgegen genommen hat, oder wenn das Schiedsgericht einen Beweisantrag absichtlich oder versehentlich übergeht, obwohl es ihn als erheblich ansieht oder - bei Übersehen - als erheblich ansehen würde (vgl. BGH NJW 1992, 2299; OLG Köln vom 21.11.2008 - 19 Sch 12/08 - Rn. 32, OLG Frankfurt vom 24.11.2005 - 26 Sch 13/05 - Rn. 30, jeweils zitiert nach juris; Schwab/Walter a.a.O. Kap. 15 Rn. 9 a.E.).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2008 - 26 Sch 19/08
    Der Schiedsbeklagte ist aber mit diesem Einwand ausgeschlossen, da er dies bereits gemäß § 1034 Abs. 2 ZPO zwei Wochen nach Bekanntmachung der Zusammensetzung des Schiedsgerichts hätte geltend machen müssen (vgl. Senat, SchiedsVZ 2006, 219; Kröll, SchiedsVZ 2007, 153).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2006 - 26 Sch 1/06
    Auf die Senatsakte 26 Sch 13/05 wird Bezug genommen.
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